611, Zeile 216 ff.) und sie im Tatzeitpunkt (oder in der Zeit vorher) Sozialhilfe bezogen und deshalb gedacht habe, nie einen Kredit erhalten zu können. Ihre Kollegin, N.________, habe ihr aber gesagt, dass dies trotzdem möglich sei und ihr A.________, über den schliesslich alles gelaufen sei, als Kreditvermittler empfohlen (pag. 607; Zeile 20 ff.; pag. 608, Zeile 58). Anhand einer Fotodokumentation konnte sie den Beschuldigten sodann eindeutig als Kreditvermittler identifizieren, obwohl sie seinen Namen nicht gekannt hat (pag. 608, Zeile 76 ff.; pag. 614 ff.; pag. 609, Zeile 123).