Schliesslich wurden der Bank weitere sieben Dokumente eingereicht, darunter die üblichen Lohnabrechnungen (vorliegend wiederum von der W.________ (Firma)), Bestätigungen über den Erhalt von Alimenten-Zahlungen über den Betrag von CHF 2‘040.00 für die Monate Juni, August und September 2011 sowie eine Teilvereinbarung des Gerichtskreises VIII Bern- Laupen über die Unterhaltszahlungen vom 3. September 2008 (pag. 592 ff.). Sämtliche Dokumente korrespondierten mit den Angaben im Kreditantrag vom 26. Oktober 2011 (pag. 588).