Am Ursprung der Beweismittelkette steht ein Finanzierungsantrag der „AN.________ (Firma)“, welcher am 12. Oktober 2011 der E.________ AG übermittelt wurde (pag. 591). Weiter finden sich eine Wohnsitzbescheinigung sowie ein Betreibungsregisterauszug bei den Akten (pag. 601 f.). Den Auszug holte die E.________ AG am 20. Oktober 2011 offenbar direkt beim Betreibungsamt Bern- Mittelland, Dienststelle Mitteland, ein. Schliesslich wurden der Bank weitere sieben Dokumente eingereicht, darunter die üblichen Lohnabrechnungen (vorliegend wiederum von der W.___