30 Bei der Beweiswürdigung sind im vorliegenden Fall in erster Linie die Aussagen des Kreditnehmers von Bedeutung, zumal diese dem Gericht glaubhaft erscheinen und ein klares Bild vom Geschehen und der Täterschaft zeichnen. So konnte AL.________ den Beschuldigten eindeutig als Täter identifizieren. Zugleich konnte er auch bestätigten, dass dieser eigenhändig ein gefälschtes Dokument unterzeichnet hat. Insgesamt erweisen sich seine Aussagen als übereinstimmend mit denjenigen der bisher dargestellten Kreditnehmer.