Ferner gab der Kreditnehmer zu, den Kreditantrag, die Arbeitgeberbestätigung und Lohnabrechnungen selber bei der E.________ AG eingereicht zu haben, obwohl die Angaben zum Arbeitgeber und Einkommen falsch seien. Er äusserte diesbezüglich die Vermutung, dass die Lohnabrechnungen und die Arbeitgeberbestätigung vom Beschuldigten oder jemandem, „der sonst noch in diesem Büro gearbeitet hatte“ gefälscht worden seien (pag. 566 f., Zeile 139 ff.; pag. 568, Zeile 230 ff.). Zumindest habe der Beschuldigte bei der Position „Firma“ unterschrieben: „Ich habe es gesehen. Ich weiss noch, dass AE.________ und A._____