564, Zeile 26 ff.). Später habe der Beschuldigte zudem gesagt, dass „er Firmen habe, welche er kenne, da wir ein spezieller Fall wären und nichts arbeiten, dass er Firmen nehmen musste, welche er kenne, welche uns fiktiv anstellen. [...] Er hatte bereits die Lohnabrechnungen mit der fiktiven Firma erstellen lassen“ (pag. 565, Zeile 50 ff.). Dafür habe er – nach Auszahlung des Kredits – CHF 4‘000.00 oder CHF 5‘000.00 („ich bin mir nicht mehr ganz sicher“) an A.________ übergeben. Dazu seien noch Zinsen in Höhe von CHF 7‘000.00 gekommen, welche er ebenfalls abgeben musste (pag. 565, Zeile 69 ff.; pag. 569, Zeile 260 f.).