AL.________ wurde am 21. Mai 2013 durch die Kantonspolizei Bern parteiöffentlich befragt (vgl. pag. 562 ff.). Dabei konnte er den Beschuldigten eindeutig als Kreditvermittler identifizieren (pag. 566, Zeile 114 ff.; pag. 573 ff.) Zum Sachverhalt gab er sinngemäss an, dass er mit AC.________, AE.________ und „A.________“ etwas trinken gegangen sei und ihm der Beschuldigte erzählt habe, dass „er ein Büro habe und Kredite vermittle [...]“ (pag. 564, Zeile 26 ff.).