(Firma) 2010 zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht und so gegen eine Provision von CHF 4‘000.00 die Auszahlung eines Kredits von CHF 20‘000.00 an AL.________ erwirkt haben, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7339 und 7351 f.). Es kann bezüglich des Sachverhalts und der Beweiswürdigung auf die nachfolgenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 7864 f., S. 27 f. der Entscheidbegründung): Im Fall AL.________ ergab sich der Anfangsverdacht aufgrund der parteiöffentlichen Aussagen von AK.