525, Zeile 217) beigebracht worden seien. Aufgrund der glaubhaften Aussagen des Kreditnehmers, welche sich zudem mit den Ergebnissen der Telefonüberwachung decken, ist auch als erstellt anzusehen, dass dem Beschuldigten eine Provision im Betrag von CHF 4‘000.00 übergeben worden ist. Glaubhaft sind die Aussagen von AK.________ insbesondere deshalb, weil sie äusserst detailliert waren und er sich in Bezug auf den Sachverhalt an zahlreiche Einzelheiten erinnern konnte. So konnte