Der Beschuldigte bestritt hingegen in sämtlichen Einvernahmen, etwas mit dem fraglichen Kreditantrag zu tun zu haben (pag. 531, Zeile 221 ff.; pag. 5777, Zeile 271). Auch konnte er nicht erklären, um was es bei den 14 Sprachanrufen mit einer Dauer zwischen rund elf bis knapp 20 Minuten – die anhand der rückwirkende Teilnehmeridentifikation seines Mobiltelefons festgestellt werden konnten (vgl. pag. 536) – gegangen sei (pag. 533, Zeile 309).