Aus den edierten Vertragsunterlagen der E.________ AG geht hervor, dass ihr beim Kreditantrag von AK.________ tatsächlich Lohnabrechnungen der Firma W.________ (Firma) (Juni bis August 2011) eingereicht worden sind (pag. 506 ff.). In der polizeilichen Einvernahme vom 11. April 2013 schilderte AK.________ sehr detailliert, wie es zum fraglichen Kredit bei der E.________ AG gekommen sei. Dabei hat er zunächst angegeben, dass der Kreditvermittler „A.________“ heisse (pag. 521 ff., Zeile 25 ff.). Auf Vorlage einer Fotodokumentation konnte er diesen A.________ zweifelsfrei als A.________ identifizieren (pag. 523, Zeile 127; vgl. auch pag 530 ff.).