Bezüglich einer Provision, sagte AC.________, er habe dem Beschuldigten für diesem Kredit zunächst CHF 2‘000.00 gegeben. Anschliessend habe A.________ noch weitere CHF 1‘000.00 verlangt (pag. 479, Zeile 225 f.; pag. 480, Zeile 288 f.). Dies wurde vom Beschuldigten jedoch vollumfänglich bestritten (pag. 492, Zeile 198). Wie bereits erwähnt, sind die Aussagen von AC.________ insgesamt glaubhaft. Dies gilt auch für diejenigen zum zweiten Kredit. Deshalb erachtet es das Gericht als erstellt, dass A.________ auch bei