_ im unterzeichneten Kreditantrag das Feld mit der Frage nach offenen Betreibungen nicht angekreuzt hat (pag. 459). AC.________ hat sich demnach in seinem Antrag nicht zur Frage geäussert, ob gegen ihn offene Betreibungen bestehen. Der Straf- und Zivilklägerin 3 lag damit nicht einmal eine (unbelegte) Aussage über das Bestehen von Betreibungen vor. Bereits dieses fehlende Kreuz im Kreditantrag hätte sie misstrauisch stimmen und zu weiteren Nachforschungen bewegen müssen.