Da die Kreditvergabe – insbesondere eines Kredits in dieser Höhe – eine langfristige Zahlungsverpflichtung bedeutet, ist mit der Einholung eines Betreibungsregisterauszugs auch zu überprüfen, ob der Kreditnehmer gewillt bzw. fähig ist, Zahlungsverpflichtungen regelmässig nachzukommen. Insofern sollte dieses Vorgehen nach Ansicht der Kammer durch ein professionelles Kreditinstitut wie eine Bank stets gewählt werden, zumal es nur einen minimalen administrativen Aufwand erfordert.