Bestehen bereits zahlreiche offene Betreibungen gegen den Antragsteller, dürfte eine Kreditvergabe offensichtlich zu einer Überschuldung führen und demnach unzulässig sein. Da die Kreditvergabe – insbesondere eines Kredits in dieser Höhe – eine langfristige Zahlungsverpflichtung bedeutet, ist mit der Einholung eines Betreibungsregisterauszugs auch zu überprüfen, ob der Kreditnehmer gewillt bzw. fähig ist, Zahlungsverpflichtungen regelmässig nachzukommen.