24 gen werden, dass der Beschuldigte Kenntnis von der Falschheit sämtlicher eingereichter Dokumente hatte. Bezüglich des Tatbeitrags des Beschuldigten kann zunächst auf die allgemeinen Ausführungen verwiesen werden (vgl. E. IV.13 oben). Der Tatbeitrag des Beschuldigten bestand darin, dass er AC.________ die Vermittlung eines Kredits anbot, diesen instruierte, die gefälschten Dokumente besorgte und durch den Kreditnehmer einreichen liess (pag. 475 und 477).