Die Aussagen von AC.________ werden durch den Umstand, dass auf dem Laptop des Beschuldigten eine Datei mit dem Namen Lohnabrechnung AC.________ gefunden werden konnte, bestätigt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass AC.________ weiter angab, der Beschuldigte habe auch den Arbeitsvertrag sowie die Arbeitgeberbestätigung gefälscht (pag. 477 f.). Die Kammer erachtet diese Aussagen als glaubhaft, die eigenhändige Fälschung dieser Dokumente ist jedoch nicht selbstständig angeklagt. Angesichts dieser Aussagen von AC.________ kann jedoch ohne weiteres davon ausgegan-