Für das Gericht ist die einzig schlüssige Erklärung für die Speicherung auf seinem Netbook, dass der Beschuldigte dieses Dokument eigenhändig hergestellt hat. Da fiktive Lohnabrechnungen der Firma V.________ GmbH zudem bei weiteren Kreditanträgen von anderen Personen auftauchen (vgl. die Tabelle in Ziff. II./3. hiervor), ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Speicherung auch nicht zuletzt dazu gedient hat, über eine Vorlage zu verfügen, die bei den anderen Anträgen entsprechend angepasst werden konnte.