Weiter hat sich AC.________ mit seinen Aussagen zum Teil selber belastet, zumal er zugab, den Kreditantrag im Wissen um die falschen Angaben unterzeichnet zu haben (pag. 476, Zeile 89). Dies ist ebenfalls ein Indiz für seine Glaubwürdigkeit. Schliesslich korrespondieren seine Aussagen, wonach der Beschuldigte die Dokumente gefälscht habe, mit dem objektiven Umstand, dass auf dessen Netbook die Datei einer gefälschten Lohnabrechnung der V.________ GmbH gefunden werden konnte („F:\Arbeitsvertrag V.________ GmbH AC.________.doc“), wofür der Beschuldigte keine Erklärung liefern konnte bzw. er in diesem Punkt die Aussage verweigerte.