In der polizeilichen Einvernahme vom 4. April 2013 gab AC.________ zusammengefasst an, den Arbeitsvertrag, die Arbeitsbestätigung sowie auch den Kreditantrag selber unterschrieben zu haben, wenngleich er um die Falschangaben gewusst habe. Hingegen hat er bestritten, die fraglichen Dokumente der Firma V.________ GmbH gefälscht zu haben. Nachdem er zuerst aus Angst keine Namen nennen wollte, bezeichnete AC.________ später den Beschuldigten als Kreditvermittler und Fälscher, welcher ihm auch gesagt habe, was er ausfüllen müsse (pag. 476, Zeile 55 ff.; pag. 477, Zeile 110 f.; pag. 478, Zeile 180 ff.; pag. 481, Zeile 305 ff.;