Die rückwirkende Teilnehmeridentifikation des Mobiltelefons von A.________ zeigt für den Zeitraum vom 6. Februar 2012 bis am 1. März 2012 insgesamt 128 Verbindungen mit AC.________ (vgl. pag. 495 ff.). Hierauf wird bei den Ausführungen zum zweiten Kreditvertrag von AC.________ noch genauer einzugehen sein (vgl. Ziff. VI./2. nachstehend). Nach Aussage von AC.________ sei es aber bei den Telefonaten ausschliesslich um die Kreditsache gegangen (pag. 481, Zeile 325 ff.).