21 Er hat damit alle wesentlichen Tathandlungen selbst vorgenommen. Der Beschuldigte hatte zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über den gesamten Tatverlauf. So war er stets über den aktuellen Stand der Kreditgewährung unterrichtet, und wies die Kreditnehmer an, ihn zu informieren, sobald der Kredit ausbezahlt worden war.