16. Rechtliche Grundlagen Betrug Vorab kann auf die rechtlichen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 7950 ff., S. 113-117 der Entscheidbegründung). Ergänzend ist auf die neuste bundesgerichtliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Opfermitverantwortung von Banken einzugehen. Das Bundesgericht hat sich hierzu wie folgt geäussert (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_1342/2015 vom 28. Oktober 2016 E. 4.3.1, Hervorhebung durch Verfasserin): Arglist ist gegeben, wenn der Täter ein ganzes Lügengebäude errichtet oder sich besonderer Machenschaften oder Kniffe bedient.