schuldig gemacht. Nach Ansicht der Kammer schadet hierbei nicht, dass der Beschuldigte die Unterlagen teils durch Mittäter oder die Kreditnehmer selbst einreichen liess. Er hat sich das Verhalten der Mittäter und auch der Kreditnehmer - wel- 19 che in Bezug auf den (versuchten) Kreditbetrug in rechtlicher Hinsicht ebenfalls Mittäter sind – anrechnen zu lassen.