Die Urkundenqualität ist damit bezüglich sämtlicher Dokumente zu bejahen, was im Übrigen durch die Verteidigung auch nicht in Zweifel gezogen wird. Indem der Beschuldigte wissentlich und willentlich die oben genannten inhaltlich falschen Urkunden erstellte bzw. erstellen liess und zusammen mit dem Kreditantrag den Bankinstituten einreichte bzw. einreichen liess, um die Bank über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu täuschen und für den fraglichen Kreditnehmer die Auszahlung eines Kredits zu erwirken, hat er sich der Urkundenfälschung durch Fälschen bzw. durch Gebrauch zur Täuschung gefälschter Urkunden