1010). Schliesslich ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte stets eine Provision verlangt hatte. Dies wird nicht nur durch unzählige Kreditnehmer glaubhaft bestätigt, sondern ergibt sich auch aus dem erwähnten Umstand, dass der Beschuldigte gegenüber den Banken nicht als Kreditvermittler aufgetreten ist und er somit keine Provision über diese erhältlich machen konnte. Es ist schlicht nicht glaubhaft und nachvollziehbar, wieso der Beschuldigte, welcher zum damaligen Zeitpunkt über kein Erwerbseinkommen verfügte, aus altruistischen Gründen unentgeltlich für die Kreditvermittler tätig geworden sein sollte.