SR 221.214.1] wonach der Konsument für die Vermittlung eines Kredits keine Entschädigung schuldet). Der Beschuldigte ist vorliegend gegenüber den Banken nicht als Kreditvermittler aufgetreten und hat sich die Provision über das Kreditinstitut ausbezahlen lassen. Dies wäre jedoch im Rahmen einer legalen Kreditvermittlung üblich und daher zu erwarten gewesen. Auch das konkrete Vorgehen des Beschuldigten lässt eine legale Kreditvermittlung damit als ausgeschlossen erscheinen; er musste notwendigerweise bei sämtlichen Kreditanträgen mit gefälschten Dokumenten operieren.