17 den Antrag eigenhändig einreichen können. Aus den Aussagen einiger Kreditnehmer ergibt sich, dass sie dies teilweise zuvor bereits versucht hatten, jedoch gescheitert sind. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Forderung nach einer Provision ohnehin unzulässig ist und deshalb bereits für sich alleine betrachtet auf ein nicht rechtmässiges Vorgehen hindeutet (vgl. Art. 35 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit [KKG; SR 221.214.1] wonach der Konsument für die Vermittlung eines Kredits keine Entschädigung schuldet).