Dies war dem Beschuldigten – welcher sich als Kreditvermittler und als Experte in diesem Bereich sah – offensichtlich bewusst. Der Beschuldigte hat bewusst nach wirtschaftlich schwachen Personen gesucht, welche unter Angabe ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Kredit erhalten hätten. Ansonsten hätte für diese Personen keine Notwendigkeit bestanden, sich an den Beschuldigten zu wenden und für die Kreditvermittlung eine hohe Provision zu bezahlen (was die Kammer wie unten aufgezeigt wird als erwiesen erachtet). Sie hätten direkt an die Bank gelangen und