Der entsprechende Zusatz wird denn auch auf jedem der weit verbreiteten Werbeplakate bzw. in den TV-Werbespots angebracht. Auch wenn – wie dies die Verteidigung monierte – in diversen Medien wie dem Blick und der Gratiszeitung 20minuten damit geworben wird, dass trotz bestehender Betreibungen eine Kreditvermittlung möglich sei, kann der Beschuldigte daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten. Eine Kreditvergabe in derart erheblicher Höhe an Personen, welche (unabhängig von Betreibungen) gar kein Einkommen erzielen, ist offensichtlich ausgeschlossen.