Der Beschuldigte hat selbst eingestanden, einige Dokumente gefälscht zu haben, womit er keineswegs als gewöhnlicher Kreditvermittler tätig war. Dass es sich dabei nur um Einzelfälle gehandelt haben soll, ist mit Blick auf die zahlreichen belastenden Aussagen und Indizien und insbesondere auch unter Berücksichtigung der konkreten Umstände der Einzelfälle nicht glaubhaft. Kommt hinzu, dass der Beschuldigte nachweislich damit warb, Kredite trotz bestehender Betreibungen und ohne Einkommen vermitteln zu können.