kommen liess bzw. elektronisch übermittelte oder zumindest durch Mittäter übermitteln liess (soweit dies nicht wie in einigen wenigen Fällen durch die Kreditnehmer selbst gemacht wurde), ergibt sich aus den Aussagen der Kreditnehmer. Diese bestätigten im Wesentlichen, dass die ganze Sache durch den Beschuldigten gemacht worden sei, sie hätten nebst der Unterschrift keine weiteren Beiträge leisten müssen. Dies ist insbesondere auch deshalb glaubhaft, weil sich der Beschuldigte selbst als Kreditvermittler anpries und für seine (erfolgreichen) Vermittlungsbemühungen eine hohe Provision forderte.