_, ein Kollege des Beschuldigten und von AE.________ (einem weiteren Kreditnehmer und Kollegen des Beschuldigten, welcher teilweise ebenfalls unterstützend tätig war), beschrieb in seiner Einvernahme vom 6. März 2013 das Vorgehen des Beschuldigten (zusammen mit AE.________). So gab er an, die beiden hätten Lohnausweise gefälscht oder Betreibungsregisterauszüge gesäubert. Die gefälschten Unterlagen seien dann eingereicht worden. Teils hätten sie sich auch als Arbeitgeber ausgegeben. A.________ habe seine Telefonnummer oder diejenige eines Kollegen angegeben, und wenn die Bank dann angerufen habe, habe die Person bestätigt, dass der Kreditantragsteller dort arbeite.