15 bungsregisterauszug sei sauber gemacht worden. Dann seien die Unterlagen zurückgekommen und der Antrag sei abgeschickt worden (pag. 5873). Sofern die Beweiswürdigung ergibt, dass der Beschuldigte die Fälschungen nicht selbst erstellt hatte, kann daher auf diese Angaben von K.________ zum Tatbeitrag des Beschuldigten abgestellt werden. Auch AI.________, ein Kollege des Beschuldigten und von AE.