So beschreibt er insbesondere auch die Auseinandersetzung bzw. den Konkurrenzkampf zwischen AH.________ und dem Beschuldigten detailliert und glaubhaft (pag. 3466). Er legt dar, dass der Beschuldigte als Kreditvermittler nach dem System von AH.________ tätig war. Seine Aussagen zum Vorgehen des Beschuldigten stimmen im Wesentlichen auch mit den belastenden Aussagen von K.________ überein (pag. 3468). AG.________s Aussagen belasten nicht nur andere Beteiligte, was angesichts seiner eigenen Rolle nicht glaubhaft wäre.