Später wollte er jedoch ein umfangreiches Geständnis ablegen (pag. 3451). Er machte in freier Erzählung äusserst detaillierte, ausführliche und auch selbstbelastende Aussagen (vgl. beispielsweise pag. 3451 ff.). Im Gegensatz zum Beschuldigten informierte er die Behörden auch über Gegebenheiten, welchen diesen noch nicht (in diesem Umfang) bekannt waren. Seine Aussagen zeugen von einem guten Einblick in die ganzen Abläufe der deliktischen Tätigkeit und können daher nach Ansicht der Kammer auch nicht erfunden worden sein. So beschreibt er insbesondere auch die Auseinandersetzung bzw. den Konkurrenzkampf zwischen AH.