Erst in der Einvernahme vom 29. Juni 2012 gestand K.________ ein, dass es sich bei Z.________ um eine Erfindung des Beschuldigten handle, und dieser der genannte Kreditvermittler gewesen sei, welcher ihm den Stick übergeben habe (pag. 5873 und 5876). Damit bestätigte K.________ die Angaben von AA.________ und AB.________ – weitere