11. Würdigung der Aussagen von K.________ Gegen einen (mutmasslichen) Mittäter des Beschuldigten, K.________, wurde ein separates Strafverfahren geführt; das entsprechende erstinstanzliche Urteil ist in der Zwischenzeit in Rechtskraft erwachsen. Wesentliche Belastungen des Beschuldigten ergeben sich insbesondere aus den Aussagen von K.________. Im Folgenden sind daher auch seine Aussagen einer Analyse zu unterziehen. Die Kammer erachtet die Aussagen von K.____