Nachdem ihm anlässlich der Einvernahme vom 25. Oktober 2012 durch die Berner Behörden vorgehalten wurde, er habe gemäss seinen eigenen Aussagen bei der Kantonspolizei Luzern sehr wohl einen solchen Stick besessen, gestand der Beschuldigte schliesslich Entsprechendes ein (pag. 5494). Es kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte während des gesamten Strafverfahrens nicht zu Eingeständnissen bereit war, welche nicht bereits aufgrund des aktuellen Ermittlungsstands offensichtlich waren.