Exemplarisch dafür sind seine Aussagen zum USB-Stick, auf welchem sich gefälschte Dokumente befunden haben sollen. Am 7. September 2012 gab der Beschuldigte an, niemals einen solchen Stick besessen zu haben (pag. 5420). Nachdem ihm anlässlich der Einvernahme vom 25. Oktober 2012 durch die Berner Behörden vorgehalten wurde, er habe gemäss seinen eigenen Aussagen bei der Kantonspolizei Luzern sehr wohl einen solchen Stick besessen, gestand der Beschuldigte schliesslich Entsprechendes ein (pag.