Nach dem Gesagten kann somit festgehalten werden, dass pauschalen Aussagen des Beschuldigten, wonach er nichts mit den Kreditanträgen zu tun gehabt habe, nicht glaubhaft sind. Obwohl er im Wesentlichen konstant bestritten hat, Kreditanträge selber eingereicht oder entsprechende Dokumente gefälscht zu haben, räumte er im Verlauf der Untersuchung stückweise Beteiligungen bei verschiedenen Kreditanträgen ein. Deshalb sind seine Aussagen vielmehr so zu werten, als dass er – vermutlich als er selber feststellte, dass er seine Beteiligung nicht mehr gänzlich abstreiten kann – jeweils nur soviel zugab, wie ihm nach seiner Ansicht nachgewiesen werden kann.