Schliesslich ist auffällig, dass A.________ – wie bereits erwähnt – die Vorwürfe wegen Betrugs (bzw. Versuchs dazu) sowie Urkundenfälschung weitgehend bestritten und sich auf den Standpunkt gestellt hat, dass ein Anderer dafür verantwortlich gewesen sei. Allerdings konnte oder wollte er nicht angeben, wer es denn tatsächlich gemacht habe. Darüber hinaus konnte er auch keine Erklärungen liefern, weshalb gewisse Dokumente bzw. Fragmente auf seinem Laptop sichergestellt werden konnten.