Gegenüber der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern sagte er aber später, dass er noch mehr („einige“) Auszüge „gepinselt“ habe, wobei er aber deren Anzahl nicht mehr genau beziffern konnte. Hinzu kommt, dass er auch eingestand, ein Lohnblatt gefälscht zu haben. Das Vorgehen bei den Fälschungen konnte der Beschuldigte dabei relativ detailliert schildern und jeweils angeben, welche Benutzerprogramme (z.B. Microsoft Word und Excel) er dazu verwendet hat. Da er sich mit diesen Aussagen selber belastet hat, erscheinen zumindest seine Aussagen, wonach er die fraglichen Dokumente selber gefälscht habe, glaubhaft.