8. Polizeiliche Ermittlungen zum Sachverhalt Im Rahmen der Ermittlungen konnten in sachverhaltsmässiger Hinsicht verschiedene Auffälligkeiten, welche für die Beweiswürdigung von Bedeutung sind, festgestellt werden: Verschiedene Kreditanträge an die Privatklägerin 2 wurden über die gleiche IP- Adresse übermittelt. Die Adresse konnte einem offenen WLAN an der U.________ Strasse in .________ Bern zugeordnet werden. Die an der betreffenden Adresse wohnhaften Personen konnten jedoch glaubhaft versichern, keinen Bezug zu den Kreditanträgen zu haben. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wurde schliesslich