III. Formelles – Verletzung des Anklagegrundsatzes Die Verteidigung rügte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. Der Sachverhalt sei nicht erstellt worden, es sei deshalb gar nicht möglich, über die dem Beschuldigten gemachten Vorwürfe gemäss Anklage Beweis zu führen. Nicht nur im Dispositiv sondern auch in der schriftlichen Begründung seien keine weiteren Informationen zum angeblich strafbaren Verhalten bzw. dem Tatbeitrag des Beschuldigten vorhanden.