Die Personen, welche im Fokus der Ermittlungen verschiedener kantonaler Behörden standen, haben in arbeitsteiliger Zusammenarbeit diversen Personen, welche aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht kreditwürdig waren, Kleinkredite bei Banken vermittelt. Um die Kreditgewährung zu bewirken, haben die Täter jeweils Dokumente wie Lohnabrechnungen und Betreibungsregisterauszüge etc. gefälscht und den Banken eingereicht bzw. einreichen lassen. Für diese Dienstleistung schuldeten die Kreditnehmer den Tätern jeweils eine Provision in unterschiedlicher Höhe.