4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In seiner Berufungserklärung vom 24. Oktober 2016 beantragte der Beschuldigte, die vollständigen Verfahrensakten im Verfahren gegen S.________ und T.________ wegen Betrugs und Urkundenfälschung seien zu edieren (pag. 8021). Mit Verfügung vom 25. Januar 2017 hiess die Verfahrensleitung den Beweisantrag der Verteidigung gut (pag. 8045 f.). Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein aktueller Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 8108 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 8118 f.) eingeholt.