III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Der beschlagnahmte Laptop HP schwarz mit Akkus sei zur Vernichtung einzuziehen (Art. 69 StGB). 2. Die unter Ziff. des Urteilsdispositivs aufgeführten Dokumente seien als Beweismittel bei den Akten zu belassen. 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) sei nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).