Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 25.05.2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde: 1.1 von der Anschuldigung des versuchten gewerbsmässigen Betruges gemäss Ziff. 1./1 des Urteilsdispositivs 1.2 von der Anschuldigung der Urkundenfälschung gemäss Ziff. 1./2 des Urteilsdispositivs: 2. die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'080.50 dem Kanton Bern auferlegt wurden (Ziff. 11./3 Urteilsdispositiv); 3. A.________ schuldig erklärt wurde wegen Urkundenfälschung, mehrfach begangen, gemäss Ziff. 11./2.1.1.5, Ziff. 11./2.1.1.7 und Ziff.