3. A.________ sei zu verurteilen: 3.1 zu einer 60 Tagessätze zu CHF 30.00 nicht übersteigenden Geldstrafe, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren; 3.2 zu den auf die rechtskräftigen Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens in gerichtlich zu bestimmender Höhe. 4. Sämtliche Zivilklagen seien unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen. 5. A.________ sei mit CHF 200.00 pro Tag für die Untersuchungshaft von 179 Tagen zu entschädigen.